Ein vertraulicher Amtsvermerk der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft analysiert das Phänomen Inseratenkorruption – und stützt sich dabei unter anderem auf DOSSIER-Recherchen.

Das Phänomen Inseratenkorruption beschäftigt die Justiz im Verfahren gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seit geraumer Zeit. Seit kurzem sind auch die dubiosen Anzeigengeschäfte des VP-Wirtschaftsbunds in Vorarlberg ein Fall für die Justiz

Fragwürdige Inseratendeals stehen seit der Gründung von DOSSIER im Jahr 2012 im Fokus unserer Recherchen – damit haben wir uns einen Namen als Public Watchdog gemacht. 

Von Storys über Arbeitsverträge der Gratiszeitung Heute, in denen Journalist·innen einst wohlwollende Berichterstattung über Anzeigenkunden quasi vorgeschrieben wurde, über die ÖVP-Parteizeitung Neues Volksblatt, die auffällig viele Inserate vom ÖVP-regierten Land Oberösterreich erhielt, bis zu Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich, in der Schleichwerbung ein Teil des Geschäftsmodells ist.  

Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stützt sich bei ihren Ermittlungen rund um das sogenannte Beinschab-Österreich-Tool neben den Erhebungen des Medienhauses Wien vor allem auf DOSSIER-Recherchen. 

Das dokumentiert der »Amtsvermerk bezüglich Hinweise auf Käuflichkeit der Berichterstattung« vom 1. September 2021. Darin heißt es:

»Die Mediengruppe Österreich sowie Wolfgang Fellner persönlich waren dabei oft mit – von Letzterem dementierten – Vorwürfen einer käuflichen Berichterstattung konfrontiert, wobei die Schilderungen von Einfordern von Werbeetats bei Wahlkämpfen bis hin zu als ›Erpressungen‹ bezeichneten Aufforderungen zum Inserieren bei sonstiger negativer Berichterstattung gehen.«

Die WKStA studierte neben DOSSIER auch einschlägige Berichte von Falter, Profil und Standard sowie Aussagen von Ex-Kanzler Christian Kern (SPÖ), Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Ex-Außenministerin Karin Kneissl. 

Gemeinsam mit den Erkenntnissen des Korruptionsuntersuchungsausschusses 2011 war offenbar ausreichend Stoff vorhanden, sodass sich die Korruptionsstaatsanwälte zum Handeln gezwungen sahen. 

»Die vorliegenden öffentlich verfügbaren Informationen über ›Inseratenkorruption‹ im Allgemeinen, (großteils anonym geschilderte) Erfahrungsberichte sowie die Wechselwirkung zwischen Medienkooperationen (= Inserate) beauftragenden Regierungsfunktionären und den Medieninhabern sollen zur weiteren Plausibilisierung des Vorwurfs in einem Amtsvermerk zusammenfassend dargestellt werden.« 

Machen Sie sich selbst einen Eindruck davon, wie Inseratenkorruption funktioniert, und klicken Sie sich durch das 23 Seiten schlanke WKStA-Dokument.