Liebe Leser·innen!

Für das neue DOSSIER-Magazin haben wir ein heikles Thema unter die Lupe genommen: die Erwachsenenvertretung. Mehr als 70.000 Menschen in Österreich haben eine solche Vertretung, weil sie als nicht entscheidungsfähig eingestuft werden. Viele der Betroffenen haben psychische Erkrankungen, Lernschwierigkeiten oder sind an Demenz erkrankt. Zu ihrem eigenen Schutz greift der Staat ein und bestellt Vertreter·innen, die wichtige Entscheidungen für sie treffen – etwa bei gesundheitlichen oder finanziellen Fragen. Es ist eine Gratwanderung zwischen Schutz und Selbstbestimmung, selbst unter idealen Bedingungen. 

Davon ist Österreich aber weit entfernt: Weil geeignete Vertreter·innen fehlen, übernehmen die Aufgabe meist Anwält·innen, denen die Ausbildung, das Verständnis und nicht zuletzt die Zeit für die verantwortungsvolle Arbeit fehlen. Weil immer mehr Menschen eine Vertretung brauchen, bestellen Gerichte sogar Privatpersonen als Vertreter·innen – gleichzeitig fehlen die Ressourcen, um ihre Arbeit zu kontrollieren.

DOSSIER hat Österreichs Erwachsenenvertretung in einer mehrmonatigen Recherche untersucht und ist auf ein gravierendes Systemversagen gestoßen. Leidtragende sind jene, um deren Schutz es gehen sollte: die Vertretenen. Durch Personalnot und Unterfinanzierung ist die Erwachsenenvertretung zur rechtlichen Grauzone geworden, in der Missstände gedeihen.

Massenabfertigung und Missstände

Auf dem Papier ist der Erwachsenenschutz streng geregelt – nur: Mit der Realität hat das wenig zu tun. Obwohl das Gesetz einen monatlichen persönlichen Kontakt vorsieht, übernehmen einzelne Anwält·innen hunderte Vertretungen. Sie lagern ihre Besuche an Sub- und Subsubunternehmer·innen aus – ein System, das an prekäre Beschäftigung bei Essensliefer- oder Paketdiensten erinnert. In einem Fall, den DOSSIER aufgearbeitet hat, versucht ein Mann über ein Jahr lang mit seinem Vertreter zu sprechen – vergeblich. Was der Anwalt dazu sagt, lesen Sie im DOSSIER-Magazin.

Betroffene haben wenig Möglichkeit, sich zu wehren. Es gibt keine unabhängige Beschwerdestelle. Wie sehr sie im Ernstfall auf das Wohlwollen der Gerichte angewiesen sind, zeigt der Fall einer jungen Frau aus Niederösterreich. Ihre Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Erwachsenenvertreter – doch das zuständige Bezirksgericht behandelt die Beschwerden nicht und legt sie ungelesen zu den Akten.

Wie weit das Kontrollversagen der Gerichte geht, zeigt ein Fall aus der Steiermark, der im Frühjahr 2025 Schlagzeilen machte: Ein Erwachsenenvertreter veruntreute mehr als 700.000 Euro seiner mitunter armutsbetroffenen Klient·innen. Wie DOSSIER-Recherchen zeigen, versagte die gerichtliche Kontrolle gleich an mehreren Stellen: Angaben wurden nicht überprüft, gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Sogar nachdem eine Anzeige gegen den kriminellen Vertreter einging, konnte er weiter sein Unheil treiben und seine Klient·innen ausbeuten.

Diese und weitere Recherchen zum Systemversagen in Österreichs Erwachsenenvertretung lesen Sie im neuen DOSSIER-Magazin. Als DOSSIER-Mitglied können Sie die Recherchen sofort online lesen.

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